AGB für telegate MEDIA AG Werbeeinträge

Stand: 01. Februar 2009

§ 1 Begriffsbestimmungen
a. Kunde ist der Unternehmer, der die telegate MEDIA AG beauftragt, einen Verzeichniseintrag in der telegate MEDIA AG Datenbank vorzunehmen.

b. Produkt ist die von der telegate MEDIA AG unter dem Namen MEDIA Eintrag angebotene Eintragungsmöglichkeit.

c. Suchworte sind Begriffe, die bei einer Auskunftsanfrage die Auffindbarkeit eines Eintrags erleichtern.

d. Georeferenzierung ist das Hinzufügen einer X- und einer Y-Koordinate zu einer Adresse, um sie in digitalem Kartenmaterial darstellen zu können.

e. Nutzerdaten sind der Benutzername und das Passwort, die die telegate MEDIA AG dem Kunden zur Verfügung stellt.

f. Servicebereich ist der mit Benutzername und  Passwort geschützte Bereich, in dem der Kunde seine Einträge selbst ändern kann.
 

§ 2 Geltung der AGB
a. Die Registrierung und Beauftragung zur Vornahme eines MEDIA Eintrags in der telegate MEDIA AG Datenbank durch den Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Dies gilt auch dann, wenn die telegate MEDIA AG den AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Kunden AGB finden ausdrücklich keine Anwendung.

b. Die telegate MEDIA AG ist zur Übertragung des mit dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses auf ein mit ihr im Sinne der §§ 15ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen berechtigt.

c. Der Kunde versichert, die Registrierung und Beauftragung nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.


§ 3 Vertragsgegenstand
a. Die telegate MEDIA AG ist ein Unternehmen im Konzernverbund der telegate AG und bietet ein Auskunftsverzeichnis für private und gewerbliche Einträge an, in das sich der Kunde eintragen lassen kann. Die Adressen werden georeferenziert und in softwaregeneriertem digitalen Kartenmaterial dargestellt. Zusätzlich ist für Kunden die Angabe einer je nach Produkt festgelegten Anzahl von Suchbegriffen möglich, die der möglichst spezifischen Datensuche dienen. Der Auftrag gilt für eine Veröffentlichung des Werbeeintrags des Kunden in den vertraglich vereinbarten Medien. Werbeeinträge, die die telegate MEDIA AG Produktbezeichnung "online" enthalten, erscheinen ausschließlich in den Online-Medien der telegate MEDIA AG und in mit ihr verbundenen Unternehmen.

b. Der Kunde kann im Rahmen der Beauftragung seine Anschrift sowie die sonstigen aus den Erfassungsformularen ersichtlichen Angaben eintragen. Die Pflege der eingetragenen Daten erfolgt sofern technisch möglich selbständig durch den Kunden im passwortgeschützten Servicebereich. Will der Kunde die eingetragenen Daten nicht selbständig pflegen oder ist die selbständige Datenpflege durch den Kunden technisch nicht möglich, kann er die telegate MEDIA AG mit der Datenpflege beauftragen. Hierfür gelten die Preise und Konditionen, die in der jeweils gültigen Fassung auf der Internetseite der telegate MEDIA AG zur Verfügung gestellt werden. 

c. Die geographische Darstellung der Einträge erfolgt über die softwareseitigen Vorgaben des Karten- und Routenmaterial-Lieferanten der telegate MEDIA AG. Aufgrund der Beschaffenheit der Software für die Georeferenzierung kann im Einzelfall der Standort des Kunden nur näherungsweise oder gar nicht dargestellt werden.

d. Die vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten werden auf einem Server zum Abruf über verschiedene Auskunftskanäle, wie z.B. Internet, Telefonauskunft, CD-ROM oder Mobile Dienste durch die datagate GmbH, einer Tochtergesellschaft der telegate AG,  zur Verfügung gestellt Die Bereitstellung erfolgt 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die datagate GmbH erbringt für die telegate AG die technischen Dienstleistungen.

e. Die telegate MEDIA AG kann einen Antrag auf Eintragung ablehnen, wenn dieser aus technischen Gründen nicht durchführbar ist oder wenn der Eintrag gegen Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verstößt, sittenwidrig ist oder den Interessen der telegate MEDIA AG zuwiderläuft. Erlangt die telegate MEDIA AG erst nach Eintragung Kenntnis von solchen Verstößen, kann der Eintrag kostenpflichtig gelöscht und eine rechtswidrige Handlung  gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. Die telegate MEDIA AG behält sich die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche vor.

f. Angaben aus den Werbeeinträgen erscheinen in den beauftragten Medien auch im Rahmen der Inverssuche (Suche eines Teilnehmers anhand der Telefonnummer).

g. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Dienstleister im Internet bewertet werden können. Die telegate MEDIA AG hat auf die Bewertungen keinen Einfluss, für die Bewertungen gelten die auf der jeweiligen Internetseite aufgeführten Bewertungsrichtlinien.

h. Die telegate MEDIA AG verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird überlassene Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden.


§ 4 Leistungsänderung
a. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird der telegate MEDIA AG dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich des Produkts wesentlich erschwert, kann sie die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen erhöhte Vergütung weiter anbieten.

b. Die telegate MEDIA AG wird den Kunden rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail über eine wesentliche Erschwerung informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist die Einstellung der Leistung vornehmen.

c. Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Die telegate MEDIA AG wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.


§ 5 Pflichten des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste und Produkte der telegate MEDIA AG nur im Einklang mit den Gesetzen sowie den AGB und den ANB zu verwenden. Der Kunde versichert insbesondere, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten einschließlich der angegebenen Suchworte berechtigt zu sein und die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten, insbesondere die angegebenen Suchworte, frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Die telegate MEDIA AG übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere nicht für den Wahrheitsgehalt des in Auftrag gegebenen Werbeeintrags. Bezüglich dieser Tatsachen stellt der Kunde die telegate MEDIA AG von allen Nachteilen frei, die der telegate MEDIA AG durch vom Kunden begangene Rechtsverletzungen entstehen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seines Werbeeintrags und stellt die telegate MEDIA AG von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Die telegate MEDIA AG behält sich im Übrigen vor, vom Kunden bereitgestellte Daten nicht zu verwenden bzw. zu entfernen, wenn deren Inhalt nach Einschätzung der telegate MEDIA AG möglicherweise Gegenstand von rechtswidrigen, herabsetzenden, ehrverletzenden, unsittlichen Äußerungen oder bildlichen Darstellungen sein könnte. In diesen Fällen ist die telegate MEDIA AG zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.

b. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität, Gestaltung und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verantwortlich für die mit seinen Nutzerdaten im Servicebereich vorgenommenen Änderungen des Eintrags.

c. Der Kunde gewährt der telegate MEDIA AG das Recht, die von ihm bereitgestellten Daten zu statistischen Zwecken zu verwenden.

d. Der Kunde verpflichtet sich, von der telegate MEDIA AG zum Zwecke des Zugangs zum Servicebereich erhaltene Nutzerdaten streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiter zu geben. Sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Nutzerdaten bekannt sind, ist der Kunde zur Änderung des Passworts verpflichtet. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Gebrauch der Nutzerdaten Leistungen der telegate MEDIA AG in Anspruch nehmen, haftet der Kunde gegenüber der telegate MEDIA AG auf Nutzungsentgelt sowie Schadensersatz. Soweit die telegate MEDIA AG dem Auftraggeber die Möglichkeit gibt, seinen Werbeeintrag online zu bearbeiten, behält sich die telegate MEDIA AG im Fall von Unstimmigkeiten oder der Notwendigkeit der Übermittlung ergänzender Informationen durch den Auftraggeber vor, Änderungen nicht zu übernehmen bzw. den Werbeeintrag zu sperren, solange diese Fragen vom Auftraggeber nicht geklärt werden. Die telegate MEDIA AG behält sich darüber hinaus das Recht vor, in einem MEDIA Eintrag zu jeder Zeit redaktionelle Änderungen vorzunehmen.

e. Der Kunde kann seine Zustimmung zu einer Freigabe seiner Daten jederzeit  mit Wirkung für die Zukunft widerrufen oder korrigieren. Der Kunde ist auch bei Widerruf weiterhin zur Zahlung des Gesamtbetrages des von ihm gebuchten Produktes verpflichtet.

f. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die telegate MEDIA AG seine Daten an die datagate GmbH zur Speicherung übermittelt und die datagate GmbH die Daten im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten und im Einklang mit den Vorschriften des Datenschutzes nutzt. Dies umfasst insbesondere auch das uneingeschränkte Recht, die gelieferten Daten insgesamt oder teilweise als Branchenbuch-Auskunftssystem zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, zu übertragen, der Öffentlichkeit zum Abruf zur Verfügung zu stellen und öffentlich wiederzugeben, um dem Vertragszweck bestmöglich gerecht zu werden.


§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
a. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate soweit nicht einzelvertraglich eine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde.

b. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums schriftlich gegenüber der telegate MEDIA AG, Kruppstraße 74, 45145 Essen gekündigt wird. Es gilt das Datum des Poststempels.

c. Die Kündigung  des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt der telegate MEDIA AG vorbehalten. Wichtige Gründe sind u. a. Nichtzahlung trotz Fälligkeit und Verzug, Vermögensverfall, Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Kunden sowie Anhaltspunkte dafür, dass durch die Veröffentlichung des Werbeeintrags das geschäftliche Ansehen von der telegate MEDIA AG Schaden nehmen könnte.


§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen
a. Rechnungsbeträge sind nach Rechnungsstellung durch die telegate MEDIA AG sofort zur Zahlung fällig. 10 Tage nach Rechnungsstellung befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Für jede Mahnung kann die telegate MEDIA AG einen pauschalen Mahnkostenbetrag in Höhe von 5,00 Euro erheben. Auftragsvermittler, sonstige Unternehmen oder Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die telegate MEDIA AG entgegenzunehmen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird der restliche offene Rechnungsbetrag auf einmal in Rechnung gestellt.

b. Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.


§ 8 Gewährleistung und Haftung
a. Bei lediglich unerheblichen oder kurzzeitigen Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit und der Abrufbarkeit einzelner Einträge ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

b. Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Fehlern jeweils spätestens 4 Wochen nach Erscheinen des jeweiligen Produkts geltend gemacht werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

c. Die telegate MEDIA AG übernimmt für Zugangseinschränkungen, die auf höherer Gewalt oder sonstigen von der telegate MEDIA AG nicht zu vertretenden und außerhalb ihres Einflussbereiches liegenden Umständen beruhen, keine Gewähr.

Die telegate MEDIA AG ist zur Durchführung von Wartungsarbeiten an Servern und Datenbanken berechtigt, die kurzfristige Unterbrechungen des Angebots des Produkts zur Folge haben können. Störungen des Betriebsablaufs, insbesondere des Datenabrufs, wird die telegate MEDIA AG dabei so gering wie möglich halten.

d. Die telegate MEDIA AG haftet für einen von ihr verschuldeten Sachschaden für den Wiederherstellungsaufwand bis maximal zu einem Betrag in Höhe der in dem betreffenden Kalenderjahr von dem Kunden gezahlten Vergütung. Die Ersatzpflicht umfasst nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur für durch die Verletzung von sog. Kardinalpflichten verursachte Schäden und ist in der Höhe auf die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischen vorhersehbaren Schäden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche grundlegenden vertragswesentlichen Pflichten, die maßgeblich für den Vertragsabschluss der Parteien waren und auf deren Einhaltung die Parteien vertrauen durften.

e. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen der telegate MEDIA AG verursacht wurden.

f. Für jegliche Fehler aufgrund Übermittlung von Informationen unter Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen besteht keine Haftung auf Seiten der telegate MEDIA AG. 


§ 9 Änderung der AGB
a. Die telegate MEDIA AG ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

b. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate MEDIA AG behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.

c. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfällt die Ankündigungspflicht der telegate MEDIA AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe  vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.
 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Essen, soweit kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht.  

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

  

Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung eines Eintrags durch Unternehmer bei der telegate MEDIA AG

1. Die telegate MEDIA AG bietet den Kunden ergänzend zum MEDIA Eintrag Zusatzprodukte an, welche separat zubuchbar sind. 

2. Diese Bedingungen regeln ausschließlich die zusätzlichen Bedingungen für das jeweilige Zusatzprodukt. Sie werden neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Buchung eines MEDIA Eintrags durch den Unternehmer (im Weiteren AGB) in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen. Die Zusatzbedingungen gelten stets in Verbindung mit den AGB bei Buchung eines Produktes mit dem Zusatzprodukt und stellen mithin eine Ergänzung der Allgemeinen AGB dar. Soweit in diesen Zusatzbedingungen nicht abweichend geregelt ist, finden die AGB stets Anwendung.
 

a. Zusatzprodukt Banner
Für den Fall, dass eine Werbung über Banner gebucht wurde, gilt Folgendes:

aa.  Das Banner ist eine spezielle Internet-Werbeform ähnlich einem verkürzten MEDIA Eintrag, der im Falle einer Suchanfrage in hervorgehobener Form angezeigt wird. Der Banner wird so lange angezeigt, bis entweder eine neue Suche durchgeführt oder die Website verlassen wird. Bei einem Klick auf das Banner wird der MEDIA Eintrag des betreffenden Kunden geöffnet.

bb.  Eine Veröffentlichung des Banners kommt immer dann in Betracht, wenn eine Suchanfrage - gleichgültig aus welcher Branche - in dem gleichen Ort durchgeführt wird, für welchen auch das durch den  MEDIA Eintrag bzw. das Banner beworbene Unternehmen eingetragen ist. Existieren für einen bestimmten Ort mehr Banner, als aus Platzgründen angezeigt werden können, so erfolgt die Anzeige abhängig vom Datum des Vertragsabschlusses. Die neuerliche Erscheinung eines Banners findet erst nach Veröffentlichung aller übrigen Banner wieder statt.

cc.  Die Anzahl der Platzierungen hängt vom gebuchten Erscheinungskontingent und von der Laufzeit des MEDIA Eintrag Vertrags ab. Endet dieser Vertrag, bevor das Kontingent verbraucht ist, findet keine Rückerstattung eines Guthabens an den Kunden statt.


b. Zusatzprodukt Video-Option
Für den Fall, dass eine Video-Option gebucht wurde, gilt Folgendes:

aa.  Das Video wird in einem gängigen Standardformat in den MEDIA Eintrag des Kunden integriert und kann durch Anklicken eines bestimmten Links abgespielt werden.

bb.  Der Kunde hat die Wahl, ob er ein bereits produziertes und hinsichtlich Länge und Dateiformat an die Anforderungen von der telegate MEDIA AG angepasstes Video zum Abruf über den MEDIA Eintrag bereitstellt oder ob durch einen von der telegate MEDIA AG an den Kunden vermittelten Videoproduzenten ein Video produziert wird, welches sodann zum Abruf über den MEDIA Eintrag bereitgestellt wird.

cc.  Die etwaige Produktion eines Videos geschieht im Auftrag des Kunden und in Absprache mit diesem durch den von der telegate MEDIA AG vermittelten Dritten im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung. Das Video wird vor der Einstellung vom Kunden gegenüber der telegate MEDIA AG bzw. dem von der telegate MEDIA AG vermittelten Dritten abgenommen und freigegeben.

dd. Der Kunde räumt der telegate MEDIA AG ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, übertragbares, einfaches Nutzungs- und Bearbeitungsrecht an dem Firmenvideo ein. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, die Inhalte über die Auskunftsplattformen klicktel.de und 11880.com und sonstige Medien Dritter, insbesondere auch über die Medien der Kooperationspartner der telegate MEDIA AG weltweit öffentlich zugänglich zu machen, sie zu vervielfältigen und zu bearbeiten. Das Bearbeitungsrecht umfasst insbesondere die Befugnis der telegate MEDIA AG das Firmenvideo mit einem Logo der Marken 11880 sowie klickTel zu versehen und das Video zur Nutzung den erforderlichen Formatangaben anzupassen oder die Darstellungsqualität zu verändern. Die telegate MEDIA AG ist insbesondere berechtigt, im Umfeld zu den öffentlich zugänglich gemachten Inhalten Werbung zu schalten und /oder andere Promotionsmaßnahmen durchzuführen.

ee. Der Kunde ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die Regeln des lauteren Wettbewerbes zu beachten. Der Kunde garantiert gegenüber der telegate MEDIA AG, Inhaber sämtlicher erforderlicher Rechte an den eingestellten Inhalten des Firmenvideos zu sein, keine Rechte Dritter gleich welcher Art sowie keine gesetzlichen Bestimmungen zu verletzen. Der Kunde stellt die telegate MEDIA AG auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber der telegate MEDIA AG geltend machen, die von dem Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte des Firmenvideos verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen. Ferner übernimmt der Kunde sämtliche Kosten und Schäden, die der telegate MEDIA AG in diesem Zusammenhang entstehen, insbesondere solche Kosten der Rechtsverteidigung.


c. Zusatzprodukt Google AdWords
Für den Fall, dass Google AdWords gebucht wurde, gilt Folgendes:

aa. Die telegate MEDIA AG bietet selbst oder über ihren Vertriebspartner, der telegate AG, Kunden die Möglichkeit, in Ergänzung zu einem bestehenden oder neuen MEDIA Eintrag eine Anzeige im Rahmen der Google AdWords schalten zu lassen. Die telegate MEDIA AG wird dabei für den Kunden bei der Google Ireland Limited of Gordon House (nachfolgend: "Google") ein entsprechendes Benutzerkonto einrichten, welches von der telegate MEDIA AG verwaltet wird. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und der telegate MEDIA AG zustande. Alleiniger Vertragspartner von Google ist die telegate MEDIA AG.

bb. Die Schaltung von Google AdWords über die telegate MEDIA AG setzt das Vorhandensein eines bestehenden oder neuen MEDIA Eintrags bei der telegate MEDIA AG voraus, der gesondert zu vergüten ist. Des Weiteren kann die telegate MEDIA AG nur dann AdWords für den Kunden schalten, sofern dieser nicht innerhalb von 90 Tagen vor Abschluss dieses Vertrages AdWords unmittelbar selbst bei Google geschaltet hatte.

cc. Das Werbekonzept Google AdWords funktioniert dergestalt, dass nach einer Suche mit der Internet-Suchmaschine Google dem betreffenden Internet-Nutzer über bzw. neben den eigentlichen Suchergebnissen zusätzlich Werbeanzeigen ("AdWords") eingeblendet werden. Die Einblendung als solche ist kostenlos; Kosten entstehen in dem Moment, in dem ein Internet-Nutzer auf eine eingeblendete Werbeanzeige klickt.

Eine Einblendung der AdWords erfolgt grundsätzlich immer dann, wenn die für den Kunden hinterlegten Schlüsselbegriffe ("Keywords") mit den vom Internet-Nutzer eingegebenen Suchbegriffen identisch sind. Sind für bestimmte Schlüsselbegriffe von einer Vielzahl von Unternehmen AdWords gebucht, so kann es aus Platzgründen, auf die die telegate MEDIA AG keinen Einfluss hat, vorkommen, dass nicht alle AdWords angezeigt werden. In diesem Falle wird die Entscheidung, welche AdWords tatsächlich angezeigt werden und in welcher Reihenfolge dies geschieht, für jeden Google-Suchvorgang automatisch im Rahmen einer sog. Auktion seitens Google ermittelt. Dabei hängt die Chance eingeblendet oder möglichst weit oben eingeblendet zu werden u.a. von der Höhe des jeweils festgelegten Maximalbetrages pro Klick und dem Qualitätsfaktor der Anzeige ab.

dd. Kunden, die bei der telegate MEDIA AG ein Google AdWords Produkt buchen, erhalten folgende Leistungen innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die telegate MEDIA AG verrechnet die Aufwendungen für diese Leistungen mit dem jeweils vereinbarten Produktpreis.  

(1)   Die telegate MEDIA AG legt kundenspezifische AdWords-Kampagnen für den Kunden  an und stellt diese bei Google ein. Bei der Erstellung der entsprechenden Anzeige lehnt sich die telegate MEDIA AG an die im MEDIA Eintrag hinterlegten Branchen, Suchworte, Regionen und Produkte an. Die telegate MEDIA AG ist berechtigt, im Interesse des Kunden ggf. auch verwandte oder ähnliche Begriffe zu verwenden, wenn bei wörtlicher Übernahme der Keywords aufgrund deren großer Verbreitung die Chancen einer Einblendung der Anzeige nach der begründeten Auffassung von der telegate MEDIA AG als gering einzuschätzen sind.  

(2)   Die telegate MEDIA AG wird nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung der eigenen speziellen Kenntnisse im Hinblick auf eine optimale Platzierung von AdWords die Beträge festsetzen, welche maximal pro Klick auf die Anzeige geboten werden und nicht überschritten werden dürfen. Um diesem Mechanismus Rechnung zu tragen, wird die telegate MEDIA AG gemeinsam mit dem Kunden festlegen und während der Vertragslaufzeit kontinuierlich überprüfen, welches Google AdWords-Produkt den Werbezielen des Kunden am besten gerecht wird. Es herrscht Einvernehmen, dass auch die Einblendung einer AdWords-Anzeige eine Werbeleistung darstellt.  

(3)   Die Häufigkeit der Klicks hängt von der Branchennachfrage und dem eingesetzten Budget ab. Die Anzeige des Kunden kann während eines Vertragsmonats so lange erscheinen, bis das Monatsbudget aufgrund der von Google jeweils pro Klick berechneten Kosten verbraucht ist. Wenn das Budget im vergangenen Monat nicht vollständig abgerufen wurde, überträgt die telegate MEDIA AG das verbleibende Klick-Budget des Kunden auf den Folgemonat. Zwischen den Vertragsparteien herrscht Einvernehmen, dass die telegate MEDIA AG keine Garantie übernehmen kann, ob und wie oft eine bestimmte Anzeige innerhalb eines bestimmten Zeitraums an welcher Anzeigenposition erscheint. 

(4)   Die telegate MEDIA AG bemüht sich nach besten Kräften - jeweils abhängig von der für den Kunden relevanten Branche erreicht werden kann.

(5)   Der Kunde erhält eine regelmäßige Statistik, in der die Suchwörter und Gesamt Impressions und Gesamt-Klicks aufgelistet sind, um so den Erfolg der AdWords Kampagne nachvollziehen zu können.

ee. Die telegate MEDIA AG ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags über die Schaltung von Google AdWords u.a. dann berechtigt

(1) wenn der Kunde mit seinen Zahlungen für das Google AdWords Produkt mehr als 14 Tage im Rückstand ist,

(2) wenn sich herausstellt, dass der Kunde in den letzten 90 Tagen vor Vertragsschluss AdWords unmittelbar selbst bei Google gebucht hatte. In diesen Fällen steht der telegate MEDIA AG ein Schadensersatz in Höhe der noch ausstehenden Vergütung für die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit zu.

Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags steht der telegate MEDIA AG außerdem zu, wenn der zugrunde liegende Vertrag über die Schaltung eines MEDIA Eintrags vor Beendigung des Vertrags über die Schaltung von Google AdWords ausläuft.

ff. Die telegate MEDIA AG ist jederzeit berechtigt, diese Zusatzbedingungen "Google AdWords" mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.

Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate MEDIA AG behält sich für diesen Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen.


d. Zusatzprodukt Exklusiv-Option
Für den Fall, dass die Exklusiv-Option gebucht wurde, gilt Folgendes:

Jede Kombination aus Branche/Suchwort - Ort ist nur einmal verfügbar. Bei Suchanfragen mit dieser Kombination erscheint der mit einer Exklusiv-Option gebuchte MEDIA Eintrag an erster Stelle in der Trefferliste, bei allen anderen Suchanfragen erscheint er in seiner jeweils gebuchten Kategorie.


e. Zusatzprodukt Top-Listing
Für den Fall, dass die Option Top-Listing gebucht wurde, gilt Folgendes:

Mit der Zusatz-Option Top-Listing wird der MEDIA Eintrag unter den Erstplatzierten in der Trefferliste angezeigt. Wurden mehrere MEDIA Einträge mit Top-Listing gebucht, so werden die Einträge des Top-Listings im Wechsel angezeigt.


f. Zusatzprodukt Regionale Erweiterung
Für den Fall, dass eine Regionale Erweiterung  gebucht wurde, gilt Folgendes:

Wird eine regionale Erweiterung gebucht, so wird der MEDIA Eintrag auch in den gebuchten Regionen/Städten angezeigt und gefunden. Mit den Optionen "Bundesweit", "Weitere Stadt", "Regio 20", "Regio 50" und "Regio 100" kann der Kunde genau bestimmen, in welchem Gebiet er werben möchte. Bei den Optionen "Regio 20", "Regio 50" und "Regio 100" wird der MEDIA Eintrag des Kunden bei einer Suche in einem Ort 20, 50 bzw. 100 km vom eingetragenen Firmensitz des Kunden angezeigt.
 

g. Zusatzprodukt Werbeeintrag-Webdomains und E-Mail-Adressen für E-Mail-Weiterleitung (Web- und E-Mail-Hosting)
Für den Fall, dass die Einrichtung von Werbeeintrag-Webdomains und E-Mail-Adressen für E-Mail-Weiterleitung (Web- und E-Mail-Hosting) gebucht wurden, gilt Folgendes:

aa. Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsbestandteils Werbeeintrag-Webdomain nur berechtigt, diejenigen Daten einzustellen, vorzuhalten oder zu verändern, welche im Rahmen des Werbeeintrags von der telegate MEDIA AG mit Hilfe von entsprechenden Formularen und Eingabemasken softwaretechnisch vorgehalten werden. Die telegate MEDIA AG  kann demgemäß Umfang und Nutzung entsprechend den Leistungen des Werbeeintrags und der vorgehaltenen Ressourcen beschränken. Das Produkt E-Mail-Adressen beinhaltet nur die unentgeltliche Weiterleitung von E-Mails, die unter der zugeteilten E-Mail-Adresse empfangen und an einem sonstigen E-Mail-Account des Nutzers gelesen werden können.

bb. Beim Web- und E-Mail-Hosting trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für den gewählten Domain-Namen, den Inhalt und die Benutzung der Webdomain und der E-Mail-Adresse, insbesondere obliegt ihm die Verpflichtung gem. § 5 TMG, für seine geschäftsmäßigen Angebote die gesetzlich notwendigen Angaben zu übermitteln. Er stellt die telegate MEDIA AG insofern von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei. Die telegate MEDIA AG ist im Fall rechtswidriger Domain-Namen, Inhalte oder Verweisungen auf Inhalte Dritter berechtigt, den Zugang auf die Inhalte zu sperren und das Vertragsverhältnis bezüglich des Web- und E-Mail-Hostings außerordentlich zu kündigen. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche von der telegate MEDIA AG bleibt vorbehalten.

cc. Die telegate MEDIA AG wird gegenüber der jeweiligen Domain-Vergabe-Organisation lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Die telegate MEDIA AG nimmt gegenüber der Domain-Vergabe-Organisation die Stellung eines Admin-C ein, ist jedoch berechtigt, diese jederzeit an eine vom Kunden benannte Person zu übertragen. Die telegate MEDIA AG übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit eines Domain-Namens, auch wenn entsprechende Auskünfte erteilt oder ein Domain-Name konkret beantragt wurde. Für den Fall, dass der gewünschte Domain-Name nicht verfügbar ist bzw. nicht zugeteilt werden kann, wird der Kunde der telegate MEDIA AG alternativ weitere Domain-Namen nennen.

dd. Eine Kündigung des Vertrags über den Werbeeintrag erfasst stets auch den Vertragsbestandteil Web- und E-Mail-Hosting. Bei Vertragsende gibt die telegate MEDIA AG den Domain-Namen auf Wunsch des Kunden zur Übertragung an diesen oder einen von ihm benannten Dritten frei. Des Weiteren ist die telegate MEDIA AG berechtigt, die im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings aufgespielten Daten vorbehaltlos zu löschen. Entspricht die telegate MEDIA AG dem Wunsch des Kunden, den Vertragsbestandteil Web- und E-Mail-Hosting vorzeitig aufzuheben, so wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 150,00 Euro fällig.

ee. Bei Verzögerung von vereinbarten Terminen und Fristen sowie Ausfällen von Diensten im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings aufgrund einer außerhalb von der telegate MEDIA AG liegenden Störung oder Behinderung, insbesondere Verzögerungen im Domainvergabe-Verfahren, erfolgt keine Erstattung von Entgelten, ansonsten nur im Fall von Vorsatz oder grob fahrlässigen Handelns seitens telegate MEDIA AG.

ff. Dem Kunden ist bekannt, dass im Rahmen des Web- und E-Mail-Hostings Namen und Adressen von Nutzungsberechtigten zwingend und dauerhaft in verschiedenen Datenbanken gespeichert werden und von Dritten jederzeit einsehbar sind. 

3. Die telegate MEDIA AG ist jederzeit berechtigt, diese Zusatzbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Wird den geänderten Bestimmungen nicht innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der elektronischen oder schriftlichen Änderungs- oder Ergänzungsmitteilung widersprochen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt; die telegate MEDIA AG behält sich für diesen Fall aber das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich zu kündigen. Bei Änderungen und Ergänzungen, die aus zwingenden rechtlichen Gründen unerlässlich sind, entfallen Ankündigungspflicht der telegate MEDIA AG und das Widerspruchsrecht des Kunden. Änderungen und Ergänzungen, die auf Grund zwingender rechtlicher Gründe vorgenommen werden, begründen keine Ansprüche oder Rechte des Kunden.



* 1,99 EUR/Min. aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Aus dem Mobilfunknetz können ggf. abweichende Preise gelten.